Weitergabe von Daten – Ihr Widerspruchsrecht
Gemäß § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können.
Dieses Recht haben Betroffene in nachfolgenden Fällen:
A) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V. mit § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.
B) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V. mit § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.
C) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen
Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen. Dieser Widerspruch kann bei der Meldebehörde eingelegt werden; er bedarf keiner Begründung, ist von keinen Voraussetzungen abhängig und gilt solange, bis er durch eine gegenteilige Erklärung widerrufen wird.
Die Gemeinde bzw. Meldebehörde darf, falls einer Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, Daten nur in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten übermitteln.
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V. mit § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.
D) Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk und Veröffentlichung im Amtsblatt
Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V. mit § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.
Ein Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten ist bei Ihrem Einwohnermeldeamt der VGem. Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, z.Hd. Herrn Uwe Will, schriftlich oder per Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einzureichen.
Ein dementsprechender Antrag ist hier erhältlich.
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung: 09278 97746.
Weidenberg, 18. Februar 2021
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG - vom 31.07.2009
(BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2020 (BGBl S. 2254) und des Bayerischen Wassergesetzes – BayWG – (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23.12.2019 (GVBl. S. 737)
Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Birk, sowie von Misch- und Regenwasser aus dem Entlastungsbauwerk und der Regenwasserkanalisation Birk in den Almosbach durch die Gemeinde Emtmannsberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg
Die Gemeinde Emtmannsberg leitet Abwasser aus der Kläranlage Birk, sowie Misch- und Regenwasser aus dem Entlastungsbauwerk Birk und der Regenwasserkanalisation Birk in den Almosbach ein.
Das Vorhaben umfasst eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG. Für diese Maßnahme ist die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG beantragt worden.
Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, Zimmer Nr. 16 zur Einsichtnahme aus. Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 03.März 202 und endet am 06.April 2021.
Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen gem. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 232 erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;
- dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann;
- dass
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Die Planunterlagen sind auch hier eingestellt:
Antragsschreiben | Planunterlagen
Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Weidenberg, 18. Februar 2021
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Vereinbarung über die Zusammenlegung der Standesämter
Vereinbarung über die Zusammenlegung der Standesämter (PDF)
Personelle Verstärkung im Team der Verwaltungsgemeinschaft
Gemeinschaftsvorsitzender Hans Wittauer und Geschäftsstellenleiter Klaus Bauer begrüßten die neuen Mitarbeiterinnen, Sabrina Macht (re., bereits seit 1.September im Bereich Poststelle/Telefonvermittlung/Empfang) und Sabine Schwarz (li., seit 1. Januar als Fachkraft für Betreuung der Webseiten der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg), die aufgrund Änderungen in der Personalstruktur das Team der VGem. Weidenberg verstärken.

SiSoNETZ informiert
Pressetext
Nachruf Gerlinde Kröniger

Fundsachen
Folgende Gegenstände wurden gefunden und können in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft, Fundbüro, Gurtstein 11, abgeholt werden.
Fundsachen Weidenberg
1 Autoschlüssel „Daimler“, Fundort Staatsstraße-Auffahrt, Weidenberg
1 Autoschlüssel mit Mäppchen, Fundort Straße zwischen Tressau und Fischbach
Jagdgenossenschaft Emtmannsberg-Schamelsberg
Am Freitag, 26.03.2021 um 19.30 Uhr findet im Gemeinschaftshaus Birk die nicht öffentliche Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers
2. Verlesen der Niederschriften
3. Kassenbericht des Kassenführers
4. Bericht der Rechnungsprüfer mit Entlastung von Kassenführer und Jagdvorstand
5. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrags aus der Jagdnutzung
6. Bericht der Jägerschaft
7. Neuwahl des Jagdvorstandes
8. Wünsche und Anregungen
Alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen werden hierzu recht herzlich eingeladen. Die zum Zeitpunkt der Versammlung geltenden Corona-Bestimmungen und Hygienevorschriften sind einzuhalten. Kurzfristig notwendige Änderungen werden über die Tagespresse und die ortsüblichen Anschlagtafeln bekannt gegeben.
Um Anmeldung der teilnehmenden Jagdgenossinnen und Jagdgenossen wird gebeten unter Tel.-Nr. 09209 289 (Dieter Dressendörfer )
Dieter Dressendörfer
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Neunkirchen am Main
Sehr geehrte Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, aufgrund der Coronapandemie wir die Jahreshauptversammlung verschoben.
Neunkirchen, 16.02.2021
gez. Hans Pfaffenberger
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Würnsreuth-Draisenfeld- Wallenbrunn
Am Freitag, 19. März 2021 um 19:30 Uhr findet im Foyer der Mehrzweckhalle Seybothenreuth eine nichtöffentliche Versammlung der Jagdgenossenschaft, zur Wahl der gesamten Vorstandschaft statt.
Tagesordnungspunkte :
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bekanntgaben
3. Wahlen der gesamten Vorstandschaften
4. Wünsche und Anträge
Es ergeht eine herzliche Einladung an alle Jagdgenossen.
Um ein pünktliches Erscheinen wird gebeten. Die zum Zeitpunkt geltenden Pandemie- und Hygienevorschriften sind unbedingt einzuhalten, FFB 2 -Masken bitte nicht vergessen.
Kurzfristige Änderungen werden über die Tagespresse bekannt gegeben.
Um Anmeldung der teilnehmenden Jagdgenossen wird gebeten unter folgender Rufnummer, Tel.: 09209 350, der AB darf auch genutzt werden.
Mit freundlichem Gruß
Euer Jagdvorsteher
Karl-Heinz Probst
Sprechtag der Versichertenberaterin (Versichertenältesten)
Der Sprechtag der Versichertenberaterin, Frau Maria-Anna Link, findet am
Mittwoch, 3. März
von 14:00 bis 17:00 Uhr im kleinen Besprechungszimmer, 1. Stock des Rathauses in Weidenberg, statt.
Nächste Termine (Änderungen vorbehalten):
07.04.2021
05.05.2021
02.06.2021
Die Versichertenberaterin, gibt Rat und Auskunft in Renten- und Versicherungsangelegenheiten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung. Sie leistet Hilfe bei der Beschaffung fehlender Unterlagen, nimmt Rentenanträge auf und hilft bei der Klärung des Beitragskontos. Sie führt das Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner durch.
Die persönliche Beratung durch die Versichertenberaterin kann zurzeit ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Tel. Nr. 09209 608 erfolgen.
Spontanberatungen können aufgrund der aktuellen Situation nicht durchgeführt werden. In Anlehnung an die Entscheidung der Staatsregierung bitten wir die Besucher, ihre Mund-Nasen-Bedeckung mitzubringen und den nötigen Abstand einzuhalten.
Bitte sehen Sie von einem Besuch ab, wenn bei Ihnen Erkältungssymptome oder erhöhte Temperatur auftreten. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Das Bildungswerk des Bayerischen Bauernverbandes . . .
. . . im Bezirk Oberfranken, Geschäftsstelle Bayreuth, lädt zu folgenden ONLINE-Veranstaltungen ein:
Dienstag, 02.03.2021, 14:00 Uhr
Thema: "Junge Landfrauen im Kreisverband vernetzen - wie gehe ich´s an?"
Referentin: Maria-Theresia Sailer, Bayerischer Bauernverband, Generalsekretariat, München
Donnerstag, 04.03.2021, 14:00 Uhr
Thema: Landwirtschaft und Gesellschaft: "Richtig reagieren - gute Botschaften senden"
Referentin: Angela Kraus, Leiterin Bildungsmanagement / Bildungsreferentin, Haus der bayerischen Landwirtschaft, Herrsching
Für die Veranstaltungen ist eine Anmeldung zwingend über unsere Homepage unter
https://www.bayerischerbauernverband.de/termine
oder unter
https://www.bildung-beratung-bayern.de
oder an unserer Geschäftsstelle des Bayerischen Bauernverbandes unter Tel. 0921-764620 erforderlich. Danach erhalten die Angemeldeten die Zugangsdaten per Mail zugeschickt.
Angebote des Kreisjugendrings Bayreuth
ZIELE, STRUKTUREN UND FINANZEN IN DER JUGENDARBEIT
Montag, 8. März
In unserem ersten Seminar zur Juleica-Beantragung bzw. -Verlängerung geben wir euch einen Einblick in die gesetzlichen Grundlagen sowie die Aufgaben und Strukturen. Informationen zu Begriffen wie Kommunale Jugendarbeit, Kreis- und Stadtjugendring, Förderfähigkeit und anerkannte freie Träger, offene Jugendarbeit und verbandliche Jugendarbeit dienen der Orientierung im breiten Arbeitsfeld der Jugendarbeit. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Angebots ist euch aufzuzeigen, was die Finanzierungsmöglichkeiten sind, die euch und für eure Angebote gegeben sind. Wo gibt es welche Förderungen und Zuschüsse und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden.
Wo: Städtisches Jugendheim, Hindenburgstraße 49, Bayreuth oder online
Beginn: 18.00 Uhr Ende: 21.00 Uhr Kosten: 5,00 €
BASTELTÜTE „TO GO“
15. bis 19. März
Liebe Kinder von 6 bis 12 Jahren, wir haben zum Thema „Frühling und Ostern“ eine Basteltüte „To Go“ für euch vorbereitet. In der Tüte findet ihr alles, was ihr zuhause zum selbstständigen Basteln benötigt. Die Basteltüte steht vom 15. bis 19. März beim KJR zur Abholung bereit oder wir senden sie euch auch gerne zu. Da wir uns dieses Jahr zum Basteltag leider nicht treffen können, freuen wir uns aber umso mehr, wenn ihr uns Fotos von euren Ergebnissen zuschickt.
Kosten: 5,00 €
DIY-WORKSHOP: UPCYCLING & HANDLETTERING
Mittwoch, 31. März
Mit dem Motto „Do it yourself“ richten wir uns an alle kreativen Köpfe von 10 bis 16 Jahren, die selbst gestalterisch aktiv werden und ihren Ideen freien Lauf lassen möchten. Am Vormittag zeigen wir euch, wie aus vermeintlich nutzlosem Müll einzigartige Produkte entstehen können. Ihr kreiert unter unserer Anleitung eure eigenen Meisterwerke, die ihr zum Beispiel zu Ostern verschenken könnt. Nach einer Mittagspause lernt ihr am Nachmittag, wie man großartige Handletterings gestaltet. Mit dieser dekorativen Art des Schreibens verzieren wir auch gleich unsere entstandenen Upcycling-Gegenstände. Das benötigte Material senden wir euch im Vorfeld zu.
Wo: Online Beginn: 10.00 Uhr Ende: 14.00 Uhr Kosten: 5,00 €
Anmeldung und nähere Informationen bei der
KJR-Geschäftsstelle, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth,
Tel. 0921 728-198, Fax 0921 728-199
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.kjr-bayreuth.de
Wussten Sie schon . . .
. . . dass die Entsorgung von vier Reifen nur 5 Euro kostet? (PDF)
Was gehört in die Gelbe Tonne?
Was gehört in die Gelbe Tonne?
Altpapier kostenlos entsorgen
Altpapier kostenlos entsorgen (PDF)
Sicherung der Gehbahnen im Winter
Nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die angrenzenden Gehsteige vor ihren Grundstücken zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte zu streuen. Dies sollte auch der Umwelt zuliebe nur mit Sand oder Splitt erfolgen.
Der gesamte Schnee oder die Eisreste sind neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird.
Die Räum- und Streupflicht beginnt an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 08:00 Uhr. Sie endet jeweils um 20:00 Uhr.
Schnee, Eis oder Kehricht ist neben den Gehbahnen oder auf dem Privatgrund abzulagern, Abflussrinnen, Hydranten oder Kanaleinlaufschächte sind von Eis und Schnee frei zu räumen. Es ist verboten, Schnee, Eis oder Kehricht auf die Straßenfläche zu schieben. In Schadensfällen haften die jeweiligen Grundstückseigentümer unter Umständen für die Folgen.
Bei Schneefall oder der Bildung von Eisglätte während des Tages sind die Sicherungsmaßnahmen so oft wie erforderlich durchzuführen oder ein Dritter (z.B. Firma, Nachbarn) zu beauftragen, der die Arbeiten übernimmt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Wintersicherungspflicht sich auch auf die Gehsteige vor unbebauten Grundstücken erstreckt, soweit diese innerhalb der geschlossenen Ortsbebauung liegen. Falls vor einem Grundstück kein Gehsteig vorhanden ist, muss am Straßenrand ein Streifen von einem Meter Breite gesichert werden, sofern dies zumutbar ist.
Wir bitten zu beachten, dass in Schadensfällen auch Haftungsansprüche wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf die Angrenzer zukommen können. Um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, bitten wir alle Grundstückseigentümer, ihrer Räum- und Streuverpflichtung nachzukommen.
Weidenberg, im Januar 2021
Ihre Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden
der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Anja Lauckner neue Standesbeamtin . . .
. . . für den Standesamtsbezirk der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Nach fast einjähriger Einarbeitung und bestandener Abschlussprüfung an der Akademie für Personenstandswesen in Bad Salzschlirf (Hessen) wurde Anja Lauckner mit Wirkung zum 1. Januar 2021 zur neuen Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg vom Gemeinschaftsvorsitzenden Hans Wittauer bestellt. Frau Lauckner wird die Aufgaben des Standesamts Weidenberg vollumfänglich übernehmen.
Der Leiter des Standesamts, Klaus Bauer, gratulierte ebenfalls zur Bestellung und freute sich, dass das Standesamt Weidenberg mit nun fünf hauptamtlichen Standesbeamtinnen und Standesbeamten ausgestattet ist. Hinzu kommen insgesamt elf weitere sog. Eheschließungsstandesbeamte, deren Handlungen ausschließlich auf Eheschließung beschränkt sind. Bei den Eheschließungsstandesbeamten handelt es sich um alle ersten, zweiten und dritten Bürgermeister/innen der vier Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft.
Standesbeamte und Standesbeamtinnen beurkunden alle anfallenden Personenstandsfälle, wie z.B. Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle, Namensänderungen uvm. Seit 1876 werden in Deutschland Personenstandsbücher als staatliche Aufgabe geführt. Vorher hatten die Kirchen diese Aufgabe inne.

v.l.n.r. Gemeinschaftsvorsitzender Hans Wittauer, Standesbeamtin Anja Lauckner mit Bestellungsurkunde, Klaus Bauer, Leiter des Standesamts Weidenberg.
Hundesteuer 2021
Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe der entsprechenden Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr.
Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden.
Mit dieser Bekanntmachung werden alle Hundehalter aufgefordert, noch nicht gemeldete steuerpflichtige Hunde unverzüglich der Verwaltungsgemeinschaft zu melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Verwaltungsgemeinschaft ein Hundezeichen aus.
Der steuerpflichtige Hundehalter soll den Hund unverzüglich bei der Verwaltungsgemeinschaft abmelden, wenn er ihn veräußert oder der Hund verendet ist, eingeschläfert wurde, wenn der Hund entlaufen und nicht mehr zurückgekehrt ist, oder wenn der Halter aus der Verwaltungsgemeinschaft weggezogen ist.
Fallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung weg oder ändern sie sich, so ist das der Verwaltungsgemeinschaft unverzüglich anzuzeigen.
Für Auskünfte steht das Steueramt der VG Weidenberg, Tel. 09278 977-76 zur Verfügung.
Weidenberg, 14.12.2020
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender
Neue Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
Die neuen Öffnungszeiten für die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg mit ihren Nebengebäuden gelten ab Januar 2021 wie folgt:
Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Mittwoch zusätzlich 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache mit dem jeweiligen Sachgebiet individuelle Terminvereinbarungen möglich.
Aufgrund der momentanen coronabedingten Ausnahmesituation bitten wir derzeit grundsätzlich vorab um Terminvereinbarung.
Breitbandausbau gemäß Bayer. Gigabitrichtlinie . . .
. . . in der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg
Sie benötigen für Ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit oder aus beruflichen Gründen schnelleres Internet?
Melden Sie uns jetzt Ihren Bedarf! (PDF)
Änderungen Abfuhr Gelbe Tonne 2021
Änderungen Abfuhr Gelbe Tonne 2021 (PDF)
Tagesmütter/Tagesväter gesucht!
Haben Sie Spaß am Umgang mit Kindern, sind aufgeschlossen, liebevoll, verantwortungsbewusst, zuverlässig und belastbar und können sich vorstellen, Kinder tagsüber auf selbständiger Basis bei sich zuhause zu betreuen?
Dann bewerben Sie sich um einen Platz im Qualifizierungskurs für Tagespflegepersonen, der im März 2021 wieder startet.
Nähere Informationen erhalten Sie bei:
Landratsamt Bayreuth, Fachbereich Jugend und Familie, Frau Alexandra Küfner, Tel. 0921 728461
oder unter www. landkreis-bayreuth.de
Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal
Die Gemeinde erhebt zur Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung der Entwässerungs- bzw. Wasserversorgungseinrichtung einen Beitrag. Dieser Beitrag wird nach der Grundstücks- und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet.
Bei Änderungen dieser Flächen, z.B. durch einen Dachgeschossausbau, sind die Beitragsschuldner verpflichtet, der Gemeinde die für die Höhe der Schuld maßgeblichen Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen Auskunft zu erteilen.
Sollten sich auf Ihrem Grundstück Veränderungen ergeben haben, bitten wir Sie uns diese zu melden.
Für Auskünfte steht das Steueramt der VG Weidenberg, Tel. 09278 977-40 zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung.
Weidenberg, 16. November 2020
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender
Schriftenreihe „Seinerzeit“ - Verkaufsstellen
Zum Preis von 12,- Euro bei:
VG Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg - Sparkasse, Bahnhofstraße 14, 95466 Weidenberg - Markgrafen Getränkemarkt, Winter-Ring 17, 95466 Weidenberg - Dorfladen Emtmannsberg, Schlosshof 10, 95517 Emtmannsberg - Tankstelle Mader, Hauptstraße 2, 95517 Seybothenreuth.
Abfuhrtermine 2021
Abfuhrtermine 2021 (PDF)
Defekte Straßenbeleuchtung - was ist zu tun?
Bitte notieren Sie die Nummer, die am Laternenmast angebracht ist (siehe Foto).
Teilen Sie diese Nummer und den genauen Standort der Leuchte der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg unter Tel. 09278 977-0 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit.
Wir verständigen dann umgehend die Bayernwerk AG, damit der Schaden behoben wird!
Danke für Ihre Mithilfe!
Aktuelles aus dem Passamt
Personalausweis und Reisepass sollen fälschungssicherer werden
Ein neuer Gesetzentwurf sieht vor, dass das Passbild ausschließlich digital zu erstellen und zu übermitteln ist. Die Bürgerinnen und Bürger haben ab Mai 2025 die Wahl, sich entweder bei der ausstellenden Behörde vor Ort fotografieren zu lassen oder das Lichtbild in einem Fotogeschäft erstellen zu lassen. Das Foto muss dann per sicherer Übermittlung an die Behörde weitergeleitet werden.
Der Bürger bekommt also das Foto künftig nicht mehr ausgedruckt mit. Das Foto einfach an die Behörde zu mailen oder auf dem USB-Stick mitzubringen, ist nicht erlaubt. Durch diese strengen Maßgaben soll das sogenannte „Morphing“ verhindert werden. Beim „Morphing“ verschmelzen Aufnahmen der Gesichter mehrerer Personen zu einem Bild. Das Foto zeigt anschließend also nicht nur eine Person, sondern die Gesichtsmerkmale zweier oder mehrerer Personen. Ist ein auf dem Pass oder Personalausweis enthaltenes Lichtbild auf diese Weise manipuliert, kann nicht nur der Pass- bzw. Ausweisinhaber, sondern unter Umständen auch eine weitere Person, deren Gesichtszüge im Lichtbild enthalten sind, den Pass bzw. den Personalausweis zum Grenzübertritt nutzen.
Diese Neuregelung zur Aufnahme des Lichtbildes bedarf einer technischen und organisatorischen Umsetzungsfrist und tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.
Sie müssen also noch bis zu diesem Datum mit einem biometrietauglichen aktuellen Passbild Ihres Fotografen einen Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass beantragen.
Das neue Gesetz sieht außerdem vor, dass Bürgerinnen und Bürger künftig zwei Fingerabdrücke abgeben müssen, die auf der Ausweiskarte gespeichert werden. Bislang war die Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen freiwillig. Bei Reisepässen sind die Abdrücke bereits seit 2007 vorgeschrieben. Die Pflicht zur Abgabe der Fingerabdrücke ist Bestandteil einer EU-Verordnung, die im August 2021 in Kraft tritt.
Auch beim Kinderreisepass sieht der Gesetzentwurf Änderungen vor. Anstatt bisher sechs soll der Kinderreisepass nur noch ein Jahr gültig sein. Eltern können für ihre Kinder aber auch einen Personalausweis oder einen biometriefähigen Reisepass beantragen. Diese sind jeweils weiterhin sechs Jahre gültig.
Aufgrund der aktuellen Situation, der vielen Gesetzesänderungen und des daraus resultierenden Arbeitsaufwandes bitten wir unsere Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass wir keine Anschreiben zum Ablauf des Gültigkeitsdatums von Ausweisdokumenten mehr versenden und auch aktuell weiterhin für die Beantragung und Aushändigung von Ausweisdokumenten eine Terminvereinbarung notwendig ist.
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG
(BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2018 (BGBl S. 2254) und des Bayerischen Wassergesetzes – BayWG – (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23.12.2019 (GVBl. S. 737)
Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Brunnenwiese“ in den Scherzerbach durch den Markt Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg
Der Markt Weidenberg erschließt das Baugebiet „Brunnenwiese“.
Hierzu sollen Regenwasserkanäle, sowie Stauraumkanäle errichte werden.
Das Vorhaben umfasst eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG. Für diese Maßnahme ist die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG beantragt worden.
Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, Zimmer Nr. 16 zur Einsichtnahme aus. Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 9.September 2020 und endet am 8.Oktober 2020.
Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen gem. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 232 erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens
eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;
- dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin
ohne ihn verhandelt werden kann;
- dass
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen,
die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin
durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen
durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen
vorzunehmen sind.
Weidenberg, 17. August 2020
Hans Wittauer
1. Bürgermeister
Markt Weidenberg
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG
Vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. S. 2771) und des Bayerischen Wassergesetzes – BayWG – vom 25.02.2010 (GVBl S. 66, ber. S. 130), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.02.2018 (GVBl. S. 48)
Vollzug der Wassergesetze;
Antrag auf Erteilung einer Bewilligung für das Ableiten und Entnahmen von Grundwasser aus der Weißenbachquelle des Marktes Weidenberg
Der Markt Weidenberg versorgt die Ortsteile Mengersreuth, Mittlernhammer, Kattersreuth, Kolmreuth, Rügersberg sowie die Bereiche Sandbühl und Königsheidering aus der Weißenbachquelle, die sich auf Fl.Nr. 106, Gemarkung Sophienthaler Forst, befindet.
Die Grundwasserentnahme stellt eine Gewässerbenutzung nach § 8 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dar, die einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung bedarf.
Mit Schreiben vom 11.10.2018 hat der Markt Weidenberg beim Landratsamt Bayreuth eine Bewilligung nach §§ 8, 10 WHG für das Ableiten und Entnehmen von Grundwasser aus der Weißenbachquelle beantragt und die entsprechenden Planunterlagen vorgelegt.
Das aus der Quelle abgeleitete und entnommene Wasser dient der langfristigen quantitativen und qualitativen Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung der Ortsteile Mengersreuth, Mittlernhammer, Kattersreuth, Kolmreucht, Rügersberg sowie die Bereiche Sandbühl und Königsheidering. Die beantragte Fördermenge beträgt 3,5 l/s, 300 m³/d und 60000 m³/a. Die Entnahmemengen wurden dem errechneten Bedarf angepasst.
Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen während der allgemeinen Dienststunden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, Zimmer Nr. 03 zur Einsichtnahme aus. Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 14.09.2020 und endet am 13.10.2020.
Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen gem. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 232 erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindestens
eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;
- dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin
ohne ihn verhandelt werden kann;
- dass
- die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen,
die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin
durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen
durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Weidenberg, 17. August 2020
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg