Sitzungssaal Weidenberg

Hier finden Sie die Auszüge aus den Sitzungen der Gemeinschaftsversammlung.

Sitzung der Gemeinschaftsverwaltung der VGem Weidenberg am 11.11.2020

Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2019 der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg



a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften  



Beschluss zu a):

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.



b) Feststellung der Jahresrechnung



Beschluss zu b):

Die Jahresrechnung der VG Weidenberg für das Jahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.



c) Entlastung



Beschluss zu c):

Die Jahresrechnung für das Jahr 2019 wurde von der Gemeinschaftsversammlung gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.

Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2019 erteilt.



Vollzug des Personenstandsgesetzes, Bestellung einer weiteren Standesbeamtin gemäß § 2 Abs. 3 PStG, § 2 AVPStG



Beschluss:

Die Verwaltungsfachangestellte Anja Lauckner wird vorbehaltlich der Erteilung der Ausnahmegenehmigung der Standesamtsaufsicht des Landratsamtes Bayreuth im Rahmen des Vollzuges des Personenstandsgesetzes, (Bestellung eines Standesbeamten gemäß § 2 Abs. 3 PStG, § 2 AVPStG), ab 1. Januar 2021 zur Standesbeamtin für den Standesamtsbezirk der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg bestellt. Die Bestellung zur Standesbeamtin ist durch Aushändigung einer Urkunde und nach den Vorgaben der Standesamtsaufsicht auf jederzeitigen Widerruf vorzunehmen. Die Bestellung ist dem Landratsamt Bayreuth als zuständige Aufsichtsbehörde in Form eines beglaubigten Beschlussbuchauszuges und eines Abdruckes der Bestellungsurkunde mitzuteilen.