• Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg alle Wappen
  • Sliderbild Emtmannsberg mit Ortsbezeichnung
  • Sliderbild Kirchenpingarten mit Ortsbezeichnung
  • Sliderbild Markt Weidenberg mit Ortsbezeichnung
  • Sliderbild Seybothenreuth mit Ortsbezeichnung

Herzlich willkommen auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

Hier finden Sie alle Infos rund um die Verwaltungsgemeinschaft und Ihre vier Mitgliedsgemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth und Markt Weidenberg.

>> Hier kommen Sie direkt zu den neuesten amtlichen Bekanntmachungen und Informationen aus dem Rathaus und dem Bauamt.

>> Eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt, Passamt und Standesamt ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Hier kommen Sie direkt zum Einwohnermeldeamt, Passamt und Standesamt sowie zu den Informationen des Bürgerserviceportals.

 


Aktuelles

... in Zusammenhang mit den am 08. Oktober 2023 stattfindenden Landtags- und Bezirkswahlen teilen wir Folgendes mit:
Nach § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Gemeinde als Meldebehörde im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Wahlberechtigten erteilen, die nach ihrem Lebensalter bestimmten Gruppen zugeordnet werden (sog. Gruppenauskunft). Die davon Betroffenenhaben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

... der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg vom 23. Januar 2023
Die Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg erlässt aufgrund von Art. 10 Abs. 2 Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) in Verbindung mit Art. 26 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) und der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung-GO) und Art. 13 Abs. 1 des Bayerischen Archivgesetzes (BayArchivG) vom 22. Dezember 1989 (GVBl S. 710), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 16. Dezember 1999 (GVBl. S. 521), folgende Satzung.

Hinweis für alle Bürgerinnen und Bürger.

Durch in den Straßenraum hineinragende Hecken, Sträucher und Äste kommt es vielerorts zu vermeidbaren Behinderungen und Verkehrsgefährdungen, da insbesondere Verkehrszeichen oft nicht rechtzeitig wahrgenommen werden können oder Ver- und Entsorgungsfahrzeuge (LKW) in Ästen Schäden an Aufbauten oder Spiegeln davontragen.

Einleiten von Niederschlagswasser und Filterrückspülwasser aus dem Wasserwerk Schafhof durch den Markt Weidenberg

Das Landratsamt Bayreuth erteilt dem Markt Weidenberg die widerrufliche gehobene Erlaubnis zur Benutzung des Scherzerbaches, einem Gewässer III. Ordnung, für die Einleitung von Niederschlags-wasser und Filterrückspülwasser aus dem Wasserwerk Schafhof

Verordnung des Landratsamtes Bayreuth über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes in der Gemeinde Kirchenpingarten (Gemarkung Kirchenpingarten) und im gemeindefreien Gebiet Südlicher Hochwald (Gemarkung Kirchenpingarten) zur Sicherung der öffentlichen Wasserversorgung des Ortsteiles Muckenreuth, Gemeinde Kirchenpingarten.
Der Wasserverein Muckenreuth nutzt zur Sicherstellung der Wasserversorgung im Gemeindegebiet die Quellen 1 und 2 Muckenreuth. Zum Schutz der Quelle wurde mit Verordnung des Landratsamtes Bayreuth vom 27.02.1984 ein Wasserschutzgebiet amtlich festgesetzt. Das bestehende Wasserschutzgebiet soll nach heutigem Kenntnisstand angepasst werden.

Wasserverein Muckenreuth, Gemeinde Kirchenpingarten

Antrag auf gehobene Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus den Quellen Muckenreuth
Der Wasserverein Muckenreuth beantragt die gehobene Erlaubnis für Entnahme von Grundwasser zu Trinkwasserzwecken.

Die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus den Quellen 1 und 2 Muckenreuth ist mit Datum vom 31.10.2013 abgelaufen, weshalb die Neuerteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich ist.

Definition einer Gewässerkulisse für Gewässerrandstreifen bzw. vertiefte Überprüfung der Gew.III-Kulisse
Seit dem 1. August 2019 besteht laut Bayerischem Naturschutzgesetz (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3) ein gesetzliches Verbot der acker- und gartenbaulichen Nutzung auf Gewässerrandstreifen. Zur Unterstützung der Landwirte und zur Einschätzung hinsichtlich der Notwendigkeit von Gewässerrandstreifen wurde in einem ersten Schritt eine Gewässerkulisse für die Gewässer erster und zweiter Ordnung erstellt. Nun soll diese Kulisse durch die Wasserwirtschaftsverwaltung auch für Gewässer dritter Ordnung erarbeitet werden.

Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg suchen für die Kindertageseinrichtungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n staatlich geprüfte/n Kinderpfleger/innen (m/w/d) sowie staatlich anerkannte/n Erzieher/innen (m/w/d) für den Kinderkrippen- sowie Kindergartenbereich unbefristet in Teil- und Vollzeit und Fachkräfte für Sprache (m/w/d) wünschenswert staatlich anerkannte Erzieher/in (m/w/d). Die Einstellung richtet sich nach dem Projekt „Sprach Kitas“.

Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe der entsprechenden Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr. Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen nur in weniger als drei aufeinander folgenden Kalendermonaten erfüllt werden.