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Herzlich willkommen auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

Hier finden Sie alle Infos rund um die Verwaltungsgemeinschaft und Ihre vier Mitgliedsgemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth und Markt Weidenberg.

>> Hier kommen Sie direkt zu den neuesten amtlichen Bekanntmachungen und Informationen aus dem Rathaus und dem Bauamt.

>> Eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt, Passamt und Standesamt ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Hier kommen Sie direkt zum Einwohnermeldeamt, Passamt und Standesamt sowie zu den Informationen des Bürgerserviceportals.


 

Aktuelles

Am Freitag, 4. Juli 2025 bleibt die Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg wegen einer betrieblichen Veranstaltung geschlossen. 
 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 

Das Landratsamt Bayreuth erteilt der Gemeinde Emtmannsberg die widerrufliche gehobene Erlaubnis mit Änderung vom 12.06.2025 für das Einleiten von Abwasser aus den Ortskanälen Hauendorf, Schamelsberg, Unterölschnitz und Oberölschnitz in verschiedene Gewässer der Gemeinde Emtmannsberg.

Dieser Bescheid liegt in der Zeit vom

Auch heuer wird es wieder ein umfangreiches Ferienprogramm geben, wir stehen schon in den Startlöchern. Das diesjährige Sommerferienprogramm ist wieder ein Garant für Kurzweil, Erlebnis und Gemeinschaft in den schulfreien Wochen der großen Ferien. Das Programmheft mit den Anmeldevordrucken ist voraussichtlich ab der KW 29 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, erhältlich, zudem wird es in den Kindertageseinrichtungen der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, in den Grundschulklassen der Grund- und Mittelschule Weidenberg sowie in der Grundschule Kirchenpingarten verteilt.

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Seen und Teiche) haben gesetzliche Grenzen – beim Gartengießen und Bewässern auch an den Gewässerschutz denken! Im Hinblick auf den extrem trockenen Sommer sind – trotz der jüngsten Regenfälle – nach wie vor unzulässige Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern, insbesondere zu Bewässerungszwecken bzw. zum Gartengießen, zu erwarten.