Verkürzter Beantragungszeitraum Briefwahl

Soll ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen postalisch zugestellt werden, muss der Antrag rechtzeitig gestellt werden, sodass eine Zustellung unter Berücksichtigung der Bearbeitungs- und Postlaufzeiten noch möglich ist. 
Dies kann durch das hohe Beantragungsaufkommen mehrere Tage dauern.
Ein Versand und die Herausgabe der Briefwahlunterlagen ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erst ab dem 16.02.2026 (Rosenmontag) möglich. Wir bitten den verkürzten Versandzeitraum von drei Wochen vor der Kommunalwahl am 08.03.2026 zu beachten.

ACHTUNG !!!!
Beantragung der Briefwahl für eine eventuelle Stichwahl

Bitte beachten Sie, dass bei einer eventuellen Stichwahl die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl nur dann automatisch an Sie zugesandt werden, wenn Sie dies bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Urwahl auf der Wahlbenachrichtigung ankreuzen. 
Dies gilt auch dann, wenn Sie die Briefwahlunterlagen online oder über das Bürgerserviceportal beantragen.