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Herzlich willkommen auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg

Hier finden Sie alle Infos rund um die Verwaltungsgemeinschaft und Ihre vier Mitgliedsgemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten, Seybothenreuth und Markt Weidenberg.

>> Hier kommen Sie direkt zu den neuesten amtlichen Bekanntmachungen und Informationen aus dem Rathaus und dem Bauamt.

>> Eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt, Passamt und Standesamt ist nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung möglich. Hier kommen Sie direkt zum Einwohnermeldeamt, Passamt und Standesamt sowie zu den Informationen des Bürgerserviceportals.


 

Aktuelles

Die Klasse 11a verließ in diesem Schuljahr im Rahmen des Geschichts- und PuG-Unterrichts mehrfach die vertrauten MWG-Räume, um sich andere Räume zu erschließen und somit den geographischen und intellektuellen Horizont zu erweitern.
Im Zuge der Thematisierung der Erinnerungskultur befasste sich die Klasse u.a. intensiv mit dem erst seit 2023 existenten akustischen Mahnmal für die Opfer der Shoah am Sternplatz.

Bei einem Wohnungswechsel in eine andere Gemeinde oder auch innerhalb der Gemeinde bitten wir, die melderechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Danach muss ein Wohnungswechsel gem. § 17 Bundesmeldegesetz innerhalb zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde angezeigt werden.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dies auch unter gewissen Voraussetzungen, bei einem dauerhaften Umzug in ein Seniorenheim oder ähnliche Einrichtungen, gilt.

Gemeinschaftsvorsitzender Hans Wittauer und Geschäftsstellenleiter Klaus Bauer überreichten gemeinsam die Urkunde zur Bestellung zur Standesbeamtin an Sabrina Macht, die ab 1. März die Aufgaben einer Standesbeamtin für den Standesamtsbezirks Weidenberg mit übernimmt.
 

Flurneuordnung Emtmannsberg-Schamelsberg
Gemeinde Emtmannsberg, Markt Weidenberg, Landkreis Bayreuth

Neuwahl der ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder und ihrer Stellvertreter
(§ 21 Abs. 3 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG -, Art. 4 Abs. 3 Satz 1, 2 und 5 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG -)